Urbarialgemeinde

Die Jagd

GESCHICHTE UND ENTWICKLUNG DER URBARIALGEMEINDE DONNERSKIRCHEN

VDir. Rudolf KLEINER hat vor einigen Jahren speziell zu den Themen Entwicklungsgeschichte der Urbarialgemeinden seit 1848, Pflichten und Rechte der Bauern, Fragen der Ablöse bis hin zum "freien Bauern" ein kleines Buch im Eigenverlag herausgebracht.

Im Besonderen ist er auf das Entstehen der Urbarialgemeinde Donnerskirchen, die Verträge der Herrschaft Eisenstadt mit der Gemeinde Donnerskirchen und die Zuteilung der Flächen eingegangen.

In diesem Buch sind sehr interessante Details nachzulesen, so die Riedbezeichnungen für die einzelnen Waldabschnitte, die einzelnen bestellten Aufsichtsjäger seit dem Jahr 1876 oder auch die Steuerlisten von "TUNDOLSKIRCHEN" aus dem Jahr 1527.

In der folgenden Darstellung werden vor allem die Zeiträume ab 1993 ausführlich behandelt.

Ab diesem Jahr führte der neu gewählte Obmann Karl Sommer mit einem neu bestellten Ausschuss die Geschicke der Urbarialgemeinde Donnerskirchen bis zu seinem für alle überraschenden Ableben im März 2009.

Gesetzliche Grundlage

Aus den gültigen Satzungen für Agrargemeinschaften (erlassen mit Verordnung des Amtes der Bgld. Landesregierung als Agrarbehörde

I. Instanz vom 29.05.1971, Zl. V/1-7069/49-71 - mit einigen geringfügigen Novellierungen) geht eindeutig hervor, dass die Urbarialgemeinde bzw. Agrargemeinschaft Donnerskirchen keine Gebietskörperschaft bzw. keine Einrichtung einer solchen ist. Die Agrargemeinschaft ist gem. § 2 der genannten Verordnung zwar eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verfügt aber über keinerlei Hoheitsgewalt wie eine Gebietskörperschaft. Der Agrargemeinschaft obliegt gem. § 1 der Satzung die zweckmäßige Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Besitzes. Der Gemeinschaft steht das Eigentum an den agrargemeinschaftlichen Liegenschaften zu.

Die Gesamtheit sowohl der jeweiligen Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften), als auch jener Personen, denen persönliche (walzende) Anteilsrechte zustehen, bilden die Agrargemeinschaft.

Die Mitglieder der Agrargemeinschaft haben Sitz und Stimmrecht in der Vollversammlung. Sie nehmen an der Nutzung des Gemeinschaftsvermögens teil.

Die Organe der Agrargemeinschaft sind: a) die Vollversammlung b) der Verwaltungsausschuss c) der Obmann Die Vollversammlung besteht aus der Gesamtheit der Mitglieder der Agrargemeinschaft und beschließt alle wichtigen, die Agrargemeinschaft betreffenden Angelegenheiten.

Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für die laufende Geschäftsabwicklung und Vorbereitung der Beschlüsse durch die Vollversammlung.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden von der Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Derzeit besteht der Ausschuss aus 16 Mitgliedern (gem. § 16 Abs. 1 der Satzungen).

Der Verwaltungsausschuss ist auch zur Beschlussfassung in jenen Angelegenheiten berufen, die nicht der Vollversammlung vorbehalten sind und über die der Obmann nicht selbständig verfügen kann oder will.

Der Obmann hat die laufenden ordentlichen Verwaltungsgeschäfte zu besorgen, insbesondere obliegt ihm die Vertretung der Agrargemeinschaft nach außen.

Die Aufsicht über die Agrargemeinschaft obliegt der Agrarbehörde (Bgld. Landesregierung, Abt. 4a). Die Überwachung erstreckt sich auf die Einhaltung der Bestimmungen der Gesetze und der Satzungen und die Zweckmäßigkeit der Wirtschaftsführung.

Gem. § 28 der Satzungen wird durch Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum (Einzelteilung) die Agrargemeinschaft aufgelöst.

Die heutigen Besitzverhältnisse der Urbarialgemeinde Donnerskirchen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Urbarialswald hat eine Größe von 213 ha, die Hutweidenfläche (landwirtschaftlich genutzte Fläche) 32,38 ha.

Die Urbarialgemeinde Donnerskirchen hat 656 Waldanteile. Jährlich werden 328 Waldlose ausgeteilt.

Urbarialobmänner in Donnerskirchen:
1935 - 1950 Michael Weißenbäck
1950 - 1970 Leopold Sommer
1970 - 1989 Franz Kögler
1989 - 1991 Johann Neumayer
1991 - 2009 Karl Sommer
2009 - laufend Josef Bayer V.

Hubertusstatue in der Hubertus-Kapelle

Ab dem Frühjahr 2008 musste infolge Erkrankung und Spitalsaufenthalt von Obmann Sommer Karl öfters die Leitung der Urbarialgemeinde durch Stellvertreter Förstl Karl übernommen werden. Auch Schriftführer Ritter Alfred fiel nach einer schweren Operation für längere Zeit aus. Obmann und Schriftführer gaben bekannt, dass sie ihre Funktionen niederlegen würden und ersuchten um Neuwahlen des Ausschusses durch die Vollversammlung.

Am 4.3.2009 verstarb für alle unerwartet und überraschend Obmann Sommer Karl im 65. Lebensjahr.

Ing. BAYER Josef gab nach mehreren Gesprächen bekannt, dass er bereit ist, als Obmann der Urbarialgemeinde zu kandidieren.

In der Vollversammlung vom 29.04.2009 wurden Obmann, Obmann-Stellvertreter und die übrigen Ausschussmitglieder neu gewählt.

Obmann: BAYER Josef
Obmannstv.: FUHRMANN Franz
Wirtschafter: WIMMER Josef
Kassier: STRIOK Johann
Schriftführer: RITTER Michael Mag.
Mitglieder: FÖRSTL Karl, LIEGENFELD Andreas, KÖGLER Franz, NEUMAYER Johann, RITTER Josef, SCHMIDT Gerhard, SOMMER Leopold, GRUBER Josef, REICHARDT Werner, WEISSENBÄCK Rudolf, STIGLITZ Franz
Rechnungsprüfer: BAN Koloman, PFALZ Hermann, Mag.

Teilhaber bzw. Anteile an der Urbarialgemeinde

Die Mitglieder der Agrargemeinschaft werden in einem sogenannten Teilhaberverzeichnis geführt. Dieses Teilhaberverzeichnis liegt bei der

Aufsichtsbehörde Abt. 4a auf, und nur diese Abteilung nimmt auch die rechtsgültigen Einträge in dieses Verzeichnis vor.

Änderungen in den Besitzverhältnissen

(z.B. durch Erbschaft, Schenkung, Kauf) werden zwar vom Ausschuss und der Vollversammlung beschlossen, zur rechtsgültigen Durchführung im Grundbuch bedarf es jedoch der vorherigen Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. Die Urbarialgemeinde Donnerskirchen weist derzeit über 150 Teilhaber auf. Die Anteile sind vor allem in den EZ 17 und EZ 964 (Wald) grundbücherlich erfasst.

Es gibt immer wieder Unsicherheiten unter den Teilhabern hinsichtlich der jeweiligen Anteile.

Für alle Teilhaber sind ausschließlich die im Grundbuch dargestellten und erfassten Anteile gültig. Die meisten Teilhaber haben z.B. lt. Grundbuch jeweils 2 Anteile an EZ 17 (Feld) und je 2 Anteile an EZ 964 (Wald).

Wenn angenommen ein Teilhaber Anteile an EZ 964 (Wald) hat und z.B. 3 sogenannte "LUS" besitzt, so hat er laut Grundbuch 6 Anteile (d.h. ein "LUS" ist laut Grundbuch 2 Anteile). Insgesamt scheinen lt. Grundbuch folgende Anteile auf:
EZ 17 - 632 Anteile lt. Grundbuch = 316 "LUS"
EZ 964 - 656 Anteile lt. Grundbuch = 328 "LUS"

Für die Bewirtschaftung des Waldes ist die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung, und hier vor allem die Bezirksforstinspektion mit WHR DI Kainz und Ing. Szenkuröck zuständig. Von dieser Abteilung wird die jährliche Schlägerungsfläche festgelegt.

Lag der Schwerpunkt der Einnahmen für die Urbarialgemeinde nach dem zweiten Weltkrieg in der Bewirtschaftung von Ackerflächen, so verlagerte sich dieser in den Jahren ab 1960 auf Grund der hohen Nachfrage nach Bauland auf Verkäufe von Baugrundstücken (so am Madberg und am Kreutberg) bzw. die Verpachtung des Bad- und Campingareals an die Gemeinde.

Eine der wichtigsten Einnahmen waren und sind auch jetzt noch die Erträge aus der Verpachtung der Eigenjagd der Urbarialgemeinde.

Die Jagdperiode läuft immer über einen Zeitraum von 7 Jahren.

Die Jagd der Urbarialgemeinde Donnerskirchen umfasst lt. letzter Jagdgebietsfeststellung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung eine Eigenfläche von 235 ha und ein Jagdeinschlussgebiet auf dem Ehrenfeld von rund 26 ha, sodass eine gesamte Jagdfläche von 261 ha vorliegt.

Liste der Jagdpächter der Urbarialgemeinde Donnerskirchen:
Jagdperiode 01.02.1991 - 31.01.1999 WIMMER Gebhard
Jagdperiode 01.02.1999 - 31.01.2007 WIMMER Gebhard
Jagdperiode 01.02.2007 - 31.01.2015 Jagdgesellschaft HÖDL Franz und Ing. SEYER Leopold

Der Wirtschafter hat eine der wichtigsten Funktionen inne und ist zuständig für alle wirtschaftlichen Bereiche wie z.B. Waldwegsanierung, Einteilung der Waldlose nach Vorgabe durch die Forstaufsicht, Durchforstung, Kontrolle, ob termingerecht geschlägert wurde bzw. das Holz abgeführt wurde.

SONSTIGES

Herr KRAIL Michael erwarb im Jahr 2004 ein neben seinem Grundstück befindliches Areal in der Neusiedlerstraße, wobei er sich vertraglich verpflichtete, das auf dem Grundstück befindliche Denkmal weiterhin der Öffentlichkeit - und besonders der Kirche - zugänglich zu machen.

Mit 28. August 1993 wurde ein Pachtvertrag zwischen der Urbarialgemeinde und der Jagdgesellschaft Donnerskirchen mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese Jagdgesellschaft bzw. deren Rechtsnachfolger auf dem sogenannten "Hut" eine Hubertuskapelle errichten darf.

Diese Kapelle wird seit der Errichtung immer wieder gerne besucht und ist ein sichtbares Zeichen für die guten Kontakte zwischen Urbarialgemeinde und der Jägerschaft.

In den jeweiligen Vollversammlungen wurde immer wieder die gute Zusammenarbeit zwischen der politischen Gemeinde und der Urbarialgemeinde betont. Immer wieder wurde die Eigenständigkeit der Urbarialgemeinde hervorgehoben. Die Urbarialgemeinde Donnerskirchen wird auch in Zukunft einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor in der Gemeinde darstellen.

Interessantes, Vergessenes und Seltsames aus der Geschichte der Donnerskirchner Urbarialgemeinde

Rudolf Kleiner

1865 wurde noch Holz von der Herrschaft ausgegeben.

1866 Das erste Mal wird im Urbarialwald Donners kirchen Holz geschlägert. Die Rieden wurden genau festgelegt: Himmelreich, Prückelsberg, Hopfenberg, Goldberg, Badergstetten, Haderberg, Burgstall, Schweinberg, Zugwiese. Die Urbarialgemeinde wurde anfangs viele Jahrzehnte immer von der Gemeindeverwaltung verwaltet. Die Gemeindeverwaltung hat auch durch Abstimmungen den Urbarialförster - Jäger - ernannt.

1876 Ludwig Tököly hat die Jagd um 44 Gulden ersteigert.

1878 Der Gemeindejäger wird nochmals auf seine Pflichten aufmerksam gemacht und gewarnt wegen des Klaubholzes (1779 Aufstand in Donnerskirchen).

1879 Jagd wird Herrn Verwalter Tököly um eine jährliche Jagdpacht von 44 Gulden (fl) auf drei Jahre verpachtet.

1880 stirbt der Gemeindejäger Johann Liegenfeld (inzwischen muss Mathias Erhardt entlassen worden sein). Sein Nachfolger wird Mathias Ruttner.

1883 24. Jänner: Die Oslopper (Osliper) Gemeinde ersucht den Donnerskirchner Gemeindevorstand, ob sie auch den Weg über Donnerskirchen für Holzabfuhr benützen dürfen. Es wird ihnen gestattet, dafür müssen sie aber 40 Stück Bäume (Eiche) in der Stärke 9 - 12 Zoll (1 Zoll = 2,6 cm, altes Längenmaß) in Natura abliefern.

1885 Waldhüter Hugo Kosann wird abgewählt, an seiner Stelle wird Mathias Rutt

Institutionen 439 Institutionen 439 ner gewählt. Jahreslohn 180 fl, 1 Waldluß und 1 Krautacker. Urbarial besitzt noch Krautäcker.

1885 Die Jagd wird Michael Reisinger um eine jährliche Jagdpacht von 1.000 fl zugesprochen.

1903 Fürst Esterhazy bekommt die Jagd und zahlt jährlich 1.000 Kronen Pacht.

1923 Franz Pappauer wird zum Urbarial Waldhüter von Donnerskirchen und Gschieß gewählt. Monatslohn 600.000 Kronen.

1924 Jagd wird in Gemeinde- und Urbarialjagd geteilt. Urbarialjagd Pachtpreis = 576.000 Kr Gemeindejagd Pachtpreis = 2,304.000 Kr

1925 Meistbieter ist eine Jagdgruppe aus Wien mit S 950.000,--, aber Josef Bayer bekommt die Jagd um S 900.000,-- zugesprochen.

1931 Am 06. Juli wird Rudolf Scherr als Waldaufseher gewählt. Wieder Trennung zwischen Donnerskirchen und Gschieß.

1937 Im Gemeindeprotokoll ist zu lesen: "Die Jagd wird an eine Gesellschaft verpachtet, deren Obmann Josef Koller ist. Mitglieder: Franz Schratzenthaler, Mag. Karl Meixner, Johann Gmasz, Johann Ernst. Ohne Versteigerung übernehmen sie die Jagd um S 550,--. Der Gemeinderat ist nicht ganz einverstanden".

1938 Urbarialjagd bekommt Kreisleiter Brauner.

1947 bekommt Alois Pfalz als Kriegsversehrter die Waldaufsicht zugesprochen.

1950 Johann Pfalz (der "Jagahansl") übernimmt die Waldaufsicht. Nach dem 2. Weltkrieg pachtet Raimund Plachi aus Wien die Urbarialjagd.

1960 pachtet sie Herr Jakob Paar aus Frauenkirchen.

1991 Jagdpächter Herr Gebhard Wimmer

2007 Jagdgesellschaft HÖDL Franz und Ing. SEYER Leopold (bis 2015)